Herzlich willkommen am Adam-Kraft-Gymnasium

Wechsel vom Fach Religion zum Fach Ethik

Der Religionsunterricht ist für die bekenntnisangehörigen Schüler Pflichtfach (Bay Verf. Art. 136 Abs. 2; BayEUG Art. 46 Abs. 1). Die Erziehungsberechtigten haben allerdings das Recht, ihr Kind vom Religionsunterricht abzumelden. Hierfür stellen Sie bitte einen formlosen Antrag für das nächste Schuljahr.

Die Abmeldung gilt bis auf Widerruf. Eine Änderung für das nächste Schuljahr muss bis spätestens 30.7. des laufenden Schuljahrs schriftlich beantragt werden. (GSO, §45(2))

Eine spätere Abmeldung ist im Allgemeinen nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist die Entscheidung zunächst mit dem abgebenden Fachlehrer zu besprechen und gegenüber dem Direktorat schriftlich zu begründen. Da die Planung der Ethikgruppen für das neue Schuljahr bereits am Ende des alten Schuljahrs vorgenommen wird, gestaltet sich ein späterer Wechsel oft schwierig.

Das Fach Ethik ist Pflicht- und Vorrückungsfach für alle Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Es wird in der Regel auf derselben Schiene wie Religion unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, können auf schriftlichen Antrag hin (Formulare unten) zum evangelischen oder katholischen Religionsunterricht zugelassen werden, wenn die jeweilige Religionsgemeinschaft zustimmt.

Ethik kann als Leistungsfach oder als einfaches Abiturprüfungsfach gewählt werden, wenn in der Jahrgangsstufe 11 Ethik besucht worden ist oder die Kenntnisse der Jahrgangsstufe 11 im Fach Ethik über eine Feststellungsprüfung, die im Fall der Wahl als Leistungsfach entsprechend § 66 Abs. 3 GSO durchgeführt wird, spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 nachgewiesen werden.
Bei einem Wechsel zu Religionslehre oder zu Ethik nach Beginn der Jahrgangsstufe 12 scheiden diese Fächer als Leistungsfächer oder einfache Abiturprüfungsfächer aus.
War Religionslehre oder Ethik zunächst als Leistungsfach gewählt, ist bei einer nachträglichen Änderung ein neues Leistungsfach zu wählen.

Für das W-Seminar gilt:
Ein W-Seminar mit dem Leitfach Ethik hat durch seine inhaltliche Gestaltung eine klare fachliche Ausrichtung. Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 den Ethikunterricht besuchen. Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 einen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, können ebenfalls zur Teilnahme an einem W-Seminar mit Ethik als Leitfach zugelassen werden, wenn sie die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse der vorhergehenden Jahrgangsstufen im Rahmen einer Feststellungsprüfung nachgewiesen haben (vgl. KMBek vom 06. April 2023, Nr. V.9-BS5610.0/13/1).

Für das P-Seminar gilt:
Die Teilnahme an einem P-Seminar mit Leitfach Ethik steht allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihrer Konfession oder der Teilnahme am Ethikunterricht, offen (vgl. KMBek vom 17. Mai 2022, Nr. V.9- BS5610.0/11/2).